So löschen Sie Suchergebnisse bei Google

Mitte Mai 2014 hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass Nutzer ein Recht auf Vergessenwerden haben. Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen deshalb eine Möglichkeit anbieten, Verweise auf Webseiten mit sensiblen und persönlichen Daten aus ihren Ergebnislisten zu streichen.

Über ein Online-Formular kann man das Löschen eines Suchergebnisses bei Google beantragen. Diese Softonic-Checkliste erklärt Ihnen, worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Hier beantragen Sie die Löschung von Suchergebnissen.

Es kommt auf den Einzelfall an

In der Einleitung zum Antrag auf Entfernung betont Google, dass es sich bei jedem Antrag um Einzelfallentscheidungen handelt, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Die Suchergebnisse müssen folgende Anforderungen erfüllen.

  • Suchergebnisse müssen den Namen der betroffenen Person enthalten.
  • Die Ergebnisse müssen den Zwecken, für die sie verarbeitet wurden, widersprechen oder
  • für die Zwecke nicht erheblich sein oder darüber hinaus gehen.
  • Bei jeder Einzelfallentscheidung wird insbesondere die verstrichene Zeit seit der Veröffentlichung berücksichtigt.

Google wägt bei der Entscheidung zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit ab. Die Entfernung von Suchergebnissen ist nur für Bürger der Europäischen Union möglich.

Ausgeschlossene Fälle

In manchen Fällen ist die Entfernung von Suchergebnissen ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem:

  • finanzielle Betrugsfälle
  • Berufsvergehen
  • Amtsmissbrauch
  • strafrechtliche Verurteilungen
  • das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten

Das benötigen Sie für den Antrag

Für den Antrag notwendig sind neben einer digitalen Kopie eines gültigen Lichtbildausweises im PDF- oder JPG-Format die betroffene Internetadresse (URL). Darüber hinaus müssen Sie einen Grund nennen, warum Sie das Ergebnis entfernen möchten. Es gibt drei Begründungen, die Sie in einem Extra-Feld erklären müssen:

  • Das Suchergebnis ist irrelevant.
  • Das Suchergebnis ist veraltet.
  • Das Suchergebnis ist anderweitig unangemessen.

In unklaren Fällen müssen Sie zudem erklären, warum sich die URL auf Sie persönlich bezieht. Zum Beispiel dann, wenn Ihr Name nicht eindeutig auf der Seite zu finden ist, Sie dennoch persönlich angesprochen werden.

So beantragen Sie die Entfernung aus den Suchergebnissen

1: Betroffene URL finden

Wenn Sie geprüft haben, ob Sie die Anforderungen für eine Entfernung der URL erfüllen, benötigen Sie zunächst die betroffene Internetadresse.

Wenn Sie ein Suchergebnis anklicken, finden Sie die URL in der Adresszeile des Browsers. Um die Adresse zu kopieren, klicken Sie in das Adressfeld und markieren die gesamte URL. Anschließend kopieren Sie die URL mit der Tastenkombination Strg + C in die Zwischenablage.

2: Alle Felder ausfüllen

Im Online-Formular von Google füllen Sie nun alle Pflichtfelder aus. Die kopierte URL fügen Sie mit der Tastenkombination Strg + V in das vorgesehene Feld ein. Sie können mehr als nur eine URL angeben.

Im nächsten Feld begründen Sie nun, warum Sie die URL entfernen möchten.

Schritt 3: Personalausweis hochladen

Haben Sie alle URLs eingefügt und für jedes Suchergebnis begründet, warum diese Seite ihre persönlichen Datenschutzrechte verletzt, müssen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises hoch laden. Den Personalausweis müssen Sie zuvor einscannen und als PDF- und JPG-Datei auf Ihrem Computer speichern.

Zum Hochladen klicken Sie auf den Durchsuchen-Knopf und wählen Sie die Datei mit der Kopie Ihres Personalausweises aus.

Schritt 4: Angaben bestätigen und Antrag unterschreiben

Bevor Sie den Antrag an Google senden, müssen Sie als erstes bestätigen, dass Sie alle Informationen rechtmäßig eingetragen haben. Dazu gehört auch, dass Sie die betroffene Person sind oder von der betroffenen Person beauftragt wurden, den Antrag abzusenden.

In einem letzten Schritt unterschreiben Sie das Dokument digital. Hierzu geben Sie das aktuelle Datum an und bestätigen durch die Angabe Ihres Namens ein letztes Mal die Richtigkeit der Angaben. Anschließend müssen Sie warten, bis sich Google bei Ihnen meldet.

Was halten Sie von dem Gerichtsurteil? Überflüssig oder längst überfällig? Werden Sie einen Antrag stellen?

Folgen Sie dem Autor Tim Vüllers bei Twitter @tvuellers.

Internet Explorer 12, Recht auf Vergessen, neuer Heartbleed-Angriff

Microsoft hat Details zur Entwicklung von Internet Explorer 12 veröffentlicht aber noch keinen Termin genannt, Google stellt eine Internetseite zum Antrag auf Löschung aus den Suchergebnissen bereit und ein neuer Heartbleed-Angriff nutzt eine Sicherheitslücke in Android 4.1.1 und WLAN-Routern mit OpenSSL aus – der Nachrichtenüberblick.

  • Internet Explorer 12: Microsoft hat Details zum Internet Explorer 12 veröffentlicht. Die Entwicklung beschäftigt sich unter anderem mit dem Web Audio-Standard für Sprach- und Musik-Ausgabe, Sicherheit und dem schnelleren Laden von Seiten. Von Microsoft gibt es noch keine Angabe zum Erscheinungstermin des neuen Browsers.
  • Das Recht auf Vergessen: Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs  stellt Google eine Internetseite bereit, mit der Nutzer die Löschung von Links zu Inhalten aus den Suchergebnissen beantragen können. In Deutschland will das Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Regierung eine Schiedstelle einrichten. Google hat noch keine Angabe gemacht, wann die Löschung beginnen soll.
  • YouTube-Sperre in der Türkei: Das oberste Gericht in der Türkei hat die von Ministerpräsident Erdoğan verordnete YouTube-Sperre gekippt. Damit sind sowohl die Blockade von Twitter als auch Googles Video-Portal gerichtlich für unzulässig erklärt. Erdoğan hatte die Seiten wegen kompromittierender Inhalte sperren lassen.
  • Neuer Angriff auf Heartbleed-Sicherheitslücke: Ein Sicherheitsexperte demonstriert, wie sich der Heartbleed-Fehler sowohl unter Android 4.1.1 und auf anfälligen WLAN-Routern ausnutzen lässt. Der sogenannte Cupid-Angriff betrifft Geräte mit einer fehlerhaften OpenSSL-Version und ermöglicht das Auslesen von Daten. Anwender können ihr Android-Gerät mit einem Hearbleed-Checker überprüfen und sich mit einer Firmware-Aktualisierung schützen.
  • Sunrise Kalender-App für Android: Nach der iOS-Version ist Sunrise Calendar jetzt auch für Android verfügbar. Die App bietet eine übersichtliche und funktionale Oberfläche und unterstützt iCal und Google Calendar. Die Anbindung an Microsoft Exchange ist in Arbeit.

Updates

  • Spotify für Android: Nach dem Spotify-Hack hat der Streaming-Anbieter die Android-App aktualisiert. Aus Sicherheitsgründen ist die Aktualisierung für alle Android-Nutzer erforderlich.
  • Google Maps für Android: Google Maps für Android hat ein Update erhalten und bringt mit dem Terrain-Modus die topographische Ansicht zurück. Kleine Verbesserungen an der Benutzeroberfläche sollen zudem die Lesbarkeit und Übersicht verbessern.

Spiele

  • Call of Duty: Ghosts: Der dritte Erweiterungspack Call of Duty: Ghosts Invasion mit neuen Karten für das Spiel Call of Duty: Ghosts erscheint am 3. Juni 2014 für Xbox One und 360. Die PC- und PlayStation-Version wird für circa einen Monat später erwartet.
  • Triomino! für Windows Phone: Triomino! ist ein neues Denkspiel und eine Mischung aus Match-Three und Tetris. Es gilt, Blöcke aus jeweils drei verschiedenfarbigen Quadraten geschickt auf dem Spielfeld zu platzieren.

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