Uber, Blablacar und Co: Apps für Mitfahrgelegenheiten, Social-Taxis und Carsharing

Für Kurztrips und Reisen setzen immer mehr Anwender auf Dienste der so genannten Social Economy. Zahlreiche Webseiten und Apps machen Fahrgemeinschaften, Taxifahrten oder das klassische Carsharing zwischen Unbekannten zum Kinderspiel. Das ist nicht nur billig, sondern auch sozial und ökologisch. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Anbieter vor.

P2P-Taxi

Uber

Uber macht seine Mitglieder zu potentiellen Taxifahrern. Mit dem inzwischen in Google Maps integrierten Dienst können Sie per Knopfdruck ein Uber-Taxi bestellen. Als eingetragener Fahrer kann man Taxifahrten anbieten.

Uber ermittelt via GPS automatisch den am nächsten gelegenen verfügbaren Fahrer und sendet eine Anfrage. Akzeptiert der Fahrer, übernimmt Uber alle weiteren Aufgaben wie Benachrichtigungen oder Zahlungsabwicklung.

Verfügbar für iPhone und Android

Fahrgemeinschaften

BlaBlaCar

BlaBlaCar ist eine der größten Mitfahrbörsen in Europa. Auf längeren Strecken können Sie als Fahrer freie Plätze interessierten Mitfahrern anbieten.

Mit einem ausgeklügelten System schlägt BlaBlaCar auf Angebot und Nachfrage basierende Preise vor. Auch die Zahlungsabwicklung übernimmt der Dienst auf Wunsch.

Verfügbar für iPhone, Android und auf der Webseite

Mitfahrgelegenheit.de

Mitfahrgelegenheit.de kommt aus Deutschland, und ist unter dem Namen Carpooling inzwischen auch in vielen anderen Ländern aktiv.

Wie auf BlaBlaCar können Sie hier Fahrten anbieten oder sich als Mitfahrer einklinken. Neben Autofahrten ermöglicht Mitfahrgelegenheit.de auch die Mitnahme auf Basis von Gruppentickets für Bus, Bahn und Flüge.

Verfügbar für iPhone, Android und auf der Webseite

Lyft

Für Fahrgemeinschaften  in den USA ist Lyft einer der populärsten Anbieter. Anders als BlaBlaCar und Mitfahrgelegenheit setzt Lyft jedoch auf Kurzstrecken. Um rechtlichen Problemen mit Taxidiensten aus dem Weg zu gehen, werden hier keine Preise vereinbart, und Mitfahrer sollen statt dessen Spenden.

Unter dem Strich funktioniert Lyft aber auch nicht anders als die europäischen Pendants. Inzwischen hat sich auf dieser Plattform eine Art Schattenmarkt mit ziemlich konkreten Preisen herausgebildet.

Verfügbar für iPhone, Android und auf der Webseite

Sidecar Ride

Sidecar Ride tritt als weiterer US-Anbieter in direkte Konkurrenz mit Lyft. Auch hier stehen Kurzstrecken in Metropolen im Vordergrund. Dank eines ausgeklügelten Systems und Geotargeting auf Karten finden Sie mit Sidecar Ride auch sehr kurzfristig Fahrten. Der Erfolg der App hängt aber wie bei Lyft von der Größe der Nutzerbasis ab.

Verfügbar für iPhone, Android und auf der Webseite

Carsharing

Relayrides

Relayrides agiert als Verleihagentur für Privatwagen und operiert ebenfalls nur in den USA. Die Nutzerbasis ist bislang noch überschaubar, Relayrides hat aber starke Partner an seiner Seite.

Als Investoren traten bislang General Motors und Google Ventures in Erscheinung. Die internationale Expansion ist wohl nur eine Frage der Zeit.

Verfügbar für iPhone und auf der Webseite

Getaround

Auch unter Getaround können Autohalter ihre Wagen für einige Stunden, Tage oder Wochen vermieten. Vom Mietpreis zwackt Getaround allerdings eine saftige Kommission von 40% ab.

Davon wird dann unter anderem eine umfassende Versicherung finanziert. Der Dienst steht bislang nur in einigen großen US-Metropolen wie San Francisco zur Verfügung.

Verfügbar für iPhone und auf der Webseite

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Web 2.0 goes mobile

Das mobile Internet ist auf dem Vormarsch. Anwendungen für internetfähige Handys, Pocket PCs oder andere Geräte erobern dank Flatrate-Tarifen auch den Privatkundenbereich. Da bieten sich als immer beliebtere Anwendungsgebiete einerseits Navigationssoftware inklusive Onlinekarten und GPS-Software an, und auf der anderen Seite Chat-Dienste und soziale Netzwerke an. Ähnlich dem SMS-Boom aus der Anfangszeit der Handys erwarten nun viele Provider ein ähnliches Massenphänomen durch Messenger- und Email-Clients für Handys.

Die beliebtesten sozialen Netzwerke besitzen inzwischen schon ihre mobilen Clients, sei es MySpace oder Facebook. Mit dem Kauf der Firma Twango versucht Nokia, Fuß auf dem Markt für soziale Netzwerke zu fassen. Twango ist eine Art YouTube für Handybesitzer: Man lädt Filme, Bilder oder Songs hoch und teilt die Dateien mit anderen Twango-Nutzern. Nokia scheint sich zur Zeit regelrecht mit Plattformen einzudecken, beispielsweise mit MOSH.

Die Avantgarde stammt wie üblich aus Japan, Korea und den USA. Dort findet man die in unseren Breitengraden so gut wie unbekannten Dienstleister Mixi und Mobile Game Town aus Japan, Cyworld aus Korea, QQ aus China. Viele dieser Anbieter arbeiten schon profitabel.

Auf Qiro tauscht man nicht nur allerlei Schnickschack mit der Community, sondern informiert auch in Echtzeit über den eigenen Standort mit Hilfe von GPS-Daten. Wer also keine Probleme damit hat, online von seinen Freunden verfolgt zu werden, klinkt sich ein und lässt die Buddies den Einkaufsbummel, Urlaub oder auf den Weg zur Arbeit verfolgen. Dazu gibt es die üblichen Zusatzinformationen wie Infos über W-Lan Hotspots, Kinos oder Restaurants in der Umgebung.

Qeep wirbt derzeit in Deutschland und bezeichnet sich das die größte Handy-Community. Mit einem Messenger-Dienst, Fotoblog, Klingeltönen und Spielen versucht man, die Zielgruppe für den Service zu begeistern. Continue reading “Web 2.0 goes mobile”

Das verflixte Kleingedruckte im Web 2.0

Kleingedrucktes ist unangenehm. Und gehört sicherlich zu den Dingen, die die Mehrheit der Webnutzer gedankenlos wegklickt. In Zeiten sozialer Netzwerke und vernetzter Software kann allerdings nie genug davor gewarnt werden. Beliebt sind Klauseln, mit denen sich die Unternehmen weitgehende Rechte an Benutzerinhalten sichern. Rechte, die diese Firmen selbst Dritten nie gewähren würden.

Jüngstes Beispiel dieser Tage ist eine unglücklich formulierte Klausel der Geschäftsbedingungen in Adobes Photoshop Express. Dieser in die Kritik geratene Absatz sichert Adobe Rechte an in öffentlichen Bereichen eingestellten Benutzerbildern. Was ja jeder Nutzer macht, der seine besonders schönen Bilder mit anderen teilen will.

Kaum ist diese Klausel durch die Medien gegangen, rudert Adobe auch schon zurück, zumindest in der Öffentlichkeit. Da wird das Unternehmen mit dem Satz zitiert, sie würden doch so etwas “niemals” mit ihren Kunden tun. Verstehe ich. Ich würde ja auch “niemals” ein Foto aus dem Internet klauen, um damit eine Collage für einen Blogpost zu erstellen. Ich frage mich natürlich, wieso diese Formulierung dann trotzdem so da steht. Jemand hat diese Geschäftsbedingungen schließlich abgesegnet.

Was das Unternehmen also “niemals” täte: Beispielsweise ein veröffentlichtes, besonders geglücktes Baby-Bild eines Hobby-Fotografen in ein Werbeprospekt übernehmen, ohne dass der Urheber jemals die Erlaubnis dazu gegeben hätte. Natürlich auch ohne einen Pfennig dafür zu bekommen. Aber wenn Adobe es doch einmal täte, aus Versehen sozusagen, wäre der Fotograf aufgeschmissen. Weil es ja im Kleingedruckten stand. Continue reading “Das verflixte Kleingedruckte im Web 2.0”