A24 zieht Backrooms-Copyright-Strikes nach Protesten zurück

Das Filmstudio A24 hat die Copyright-Claims rund um das Internetphänomen The Backrooms nach Protesten auf YouTube und anderen Online-Plattformen wieder zurückgenommen.

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A24 zieht Backrooms-Copyright-Claims nach Protesten zurück**

Ausgerechnet ein Internetphänomen, das erst durch eine offene Online-Community so groß geworden ist, drohte fast in einer Welle von Copyright-Beschwerden unterzugehen.

A24 ließ zuletzt Videos und Projekte mit Backrooms-Bezug von unabhängigen Creatorn per automatisierter Meldung beanstanden, darunter Berichten zufolge sogar Arbeiten, die schon vor der Filmadaption entstanden waren.

Erst als Regisseur Kane Parsons öffentlich sagte, diese Strikes „sollten nicht passieren“, drehte sich die Situation.

Kurz danach zog A24 die Beschwerden zurück und erklärte, ein Fehler in einem externen Anti-Piraterie-System sei dafür verantwortlich gewesen.

Der Vorfall traf einen wunden Punkt. The Backrooms begann schließlich nicht als klassisches Studio-Franchise, sondern als Internetidee, die von vielen gemeinsam weitergesponnen wurde.

Entsprechend heftig fiel die Reaktion aus, als Creator meldeten, dass ihre Inhalte entfernt oder markiert worden waren.

Für viele wirkte es so, als wolle sich A24 im Nachhinein Besitzansprüche an einem Netzphänomen sichern, das nie einer einzelnen Firma gehörte.

Kane Parsons reagierte schnell. Und öffentlich.

Das spielte eine große Rolle, weil der junge Filmemacher selbst eng mit genau der Online-Kultur verbunden ist, aus der seine Version von The Backrooms überhaupt erst hervorgegangen ist.

Sein Eingreifen half dabei, die Kritik an der Filmproduktion von der Kritik an den fehlerhaften Takedowns zu trennen. So blieb auch viel Wohlwollen zwischen dem Filmteam und der Community erhalten.

Nach dem Aufschrei erklärte A24, die Claims gingen auf einen Fehler in einem externen System zur Durchsetzung von Urheberrechten zurück.

Das Studio machte außerdem klar, dass es weder Eigentum am ursprünglichen Bild mit der gelben Bürolandschaft noch am 4chan-Post von 2019 oder an den breiteren, von der Community geschaffenen Backrooms-Werken beanspruche.

Was an The Backrooms überhaupt urheberrechtlich geschützt ist

Genau an diesem Punkt wird es juristisch interessant: Die Grundidee von The Backrooms, also endlose, leere, unheimliche Räume in gelblichem Licht, lässt sich als Konzept nicht einfach urheberrechtlich vereinnahmen.

Geschützt werden können dagegen konkrete Ausgestaltungen, also zum Beispiel Kane Parsons’ spezifische YouTube-Erzählung, seine visuelle Umsetzung und später die filmische Adaption von A24.

Heißt konkret: Niemand besitzt die Grundidee dieses Internetmythos für sich allein.

Einzelne Werke, die darauf aufbauen, können aber sehr wohl jeweils eigenständig geschützt sein.

Gerade in kollaborativen Online-Kulturen lässt sich diese Trennlinie oft nur schwer sauber ziehen, besonders wenn automatisierte Systeme im Spiel sind, die im Zweifel lieber zu viel melden als zu wenig.

Ein Lehrstück für Studios und die Creator-Ökonomie

Der Fall zeigt ziemlich deutlich, wie schnell Studios Vertrauen verspielen können, wenn sie mit Stoffen aus dem Internet arbeiten.

Entsteht ein Projekt aus Foren, Fan-Videos und gemeinsamer Weiterentwicklung, wirkt eine aggressive Urheberrechtsdurchsetzung schnell wie ein Angriff auf genau die Szene, die den Stoff überhaupt erst bekannt gemacht hat.

Dass der Konflikt am Ende entschärft wurde, ist auch für A24 selbst wichtig.

Die Backrooms-Verfilmung von A24 war ein enormer Erfolg: Bei Produktionskosten von unter 10 Millionen Dollar spielte der Film Berichten zufolge weltweit mehr als 382 Millionen Dollar ein und wurde damit zum erfolgreichsten Titel des Studios.

Für Kane Parsons selbst dürfte die Sache am Ende eher gut ausgegangen sein.

Sein schnelles Einschreiten wurde vielerorts als Signal gelesen, dass er den kollaborativen Geist des Originals ernst nimmt.

Und genau das stärkt seinen Ruf in einer Branche, die immer öfter auf Stoffe aus dem Netz schaut und dabei erst noch lernen muss, dass Community nicht bloß Marketing ist, sondern Teil des Werks.

Author: Martin Francis Hernandez

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