Das KI-Unternehmen Anthropic bekommt in den USA juristischen Gegenwind. Wegen seiner kostenpflichtigen Claude-Abos liegt dort ein Antrag auf Sammelklage vor. Der Vorwurf des Klägers: Anthropic habe die Nutzungsgrenzen der Tarife Claude Max 5x und Claude Max 20x irreführend beworben.
Darum dreht sich die Klage gegen Anthropic
In der Klageschrift geht es um drei Claude-Abos von Anthropic: Claude Pro für etwa 17 bis 20 US-Dollar im Monat, Max 5x für 100 Dollar und Max 20x für 200 Dollar. Nach Darstellung des Klägers wirbt Anthropic bei den beiden Max-Tarifen damit, dass sie die fünffache beziehungsweise zwanzigfache Nutzung von Claude Pro ermöglichen.
Genau daran entzündet sich der Streit.
Kläger Karl Kahn wirft Anthropic in der Klageschrift vor, dass das Max-20x-Abo im Alltag nur ungefähr das Sechs- bis Achtfache der Pro-Nutzung zulasse, also deutlich weniger als die beworbenen 20x. Beim Tarif Max 5x liege die tatsächliche Nutzung laut Klage wohl eher bei rund dem 3,5-Fachen statt bei einer Verfünffachung.
Eingereicht wurde die Klage demnach beim Northern District of California.
Gefordert werden laut Klageschrift unter anderem Rückerstattungen für Abonnenten der Tarife Max 5x und Max 20x, rückwirkend ab April 2025. Außerdem soll ein Gericht feststellen, dass die Vermarktung dieser Pakete irreführend oder sogar betrügerisch gewesen sei. Auf Anfrage wollte Anthropic die Vorwürfe aus der Klageschrift demnach nicht kommentieren.
Konkreter Vorwurf: Limits früher erreicht als gedacht
Kahn schildert in der Klage auch ein ganz konkretes Nutzungsszenario. Er nutze Claude vor allem für Programmieraufgaben und habe nach dem Upgrade auf Max 20x überraschend schnell seine wöchentlichen Limits erreicht. In einem Beispiel, das in der Klageschrift genannt wird, soll schon eine einzige Sitzung von rund fünf Stunden 15 Prozent seines Wochenkontingents verbraucht haben.
Für Nutzer ist das heikel, weil ein Tarif mit „20x“ im Namen eine ziemlich klare Erwartung setzt.
Wenn sich dieser Wert im Alltag nur unter bestimmten Bedingungen erreichen lässt, die für Kunden kaum nachvollziehbar sind, könnte das aus Sicht von Verbraucherschützern zum Problem werden.
Kritik an der fehlenden Transparenz bei der Verbrauchsberechnung
Ein weiterer Kernpunkt der Klage ist die Frage, wie transparent Anthropic mit seinem System umgeht. Laut Klageschrift macht das Unternehmen nicht klar genug, wie der Verbrauch im Detail berechnet wird. Nutzer könnten daher kaum nachvollziehen, wie viel ihres Kontingents schon verbraucht ist oder warum ein Limit ausgerechnet in diesem Moment greift.
Gerade bei Diensten mit hohen Rechenkosten ist das ein sensibles Thema. Anbieter werben gern mit Abos, die auf den ersten Blick fast wie eine Flatrate wirken, intern arbeiten sie dann aber mit variablen Nutzungsgrenzen.
Juristen sehen in dem Verfahren deshalb einen frühen Testfall. Es geht um die Frage, wie Gerichte auf schwer verständliche Beschränkungen in solchen Abo-Modellen schauen werden.
Warum der Fall auch über Anthropic hinaus relevant ist
Der Streit kommt in eine Phase, in der die Regulierung spürbar zunimmt. Im US-Bundesstaat Connecticut wurde bereits ein Gesetz verabschiedet, das Unternehmen ab dem 1. Oktober dazu verpflichten soll, Nutzungsbeschränkungen offenzulegen, bevor Kunden ein Abo abschließen.
Falls die Klage Erfolg hat, hätte das wohl Folgen, die weit über Anthropic hinausreichen.
Anbieter kostenpflichtiger KI-Assistenten müssten ihre Tarifversprechen und Verbrauchsanzeigen dann sehr viel genauer formulieren, besonders bei Premium-Abos, die mit großzügigen Multiplikatoren werben.
Downloads: Download Claude für Android und iOS