Die EU-Kommission hat Facebook und Instagram von Meta vorläufig wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Services Act, kurz DSA, beanstandet. Im Mittelpunkt stehen laut Behörde Designelemente wie endloses Scrollen und automatisch abgespielte Videos. Gerade bei Minderjährigen könnten solche Funktionen eine zwanghafte Nutzung fördern. Falls sich die vorläufige Einschätzung der Kommission bestätigt, droht Meta eine Geldbuße von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
EU sieht Risiken im Produktdesign
Die EU-Kommission schaut sich dabei vor allem Funktionen auf Facebook und Instagram für Android und iOS an, etwa den endlosen Feed und Videos, die von selbst weiterlaufen. Nach Ansicht der Behörde können genau solche Mechaniken dazu führen, dass Menschen immer weiter nutzen, ohne bewusst eine Pause einzulegen. Besonders heikel ist das aus Sicht der Kommission bei Minderjährigen, weil darunter auch die psychische und körperliche Gesundheit leiden kann.
Der Vorwurf an Meta lautet, die Risiken dieses Produktdesigns nicht gründlich genug geprüft zu haben. Vor allem mögliche Folgen für Kinder, Jugendliche und andere besonders schutzbedürftige Gruppen seien nach Einschätzung der EU-Kommission nicht ausreichend untersucht worden.
Der DSA verpflichtet sehr große Online-Plattformen dazu, systemische Risiken zu analysieren und auch nachzuweisen, dass sie wirksame Gegenmaßnahmen getroffen haben.
Noch ist das Ganze keine endgültige Entscheidung. Die vorläufige Bewertung der EU-Kommission zeigt aber ziemlich deutlich, wohin das Verfahren läuft. Wenn sich die Feststellungen am Ende bestätigen, kann gegen Meta eine Geldbuße von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
Rechnet man das auf Basis der jüngsten Geschäftszahlen von Meta durch, läge die Summe bei mehr als 12 Milliarden Dollar.
Infinite Scroll und Autoplay im Zentrum
Konkret beanstandet die EU-Kommission Designmuster, die Nutzer möglichst lange auf den Plattformen halten sollen. Gemeint sind zum Beispiel ein Feed ohne klares Ende und Videos, die ohne weiteres Zutun direkt weiterlaufen.
Aus Sicht der Kommission tragen solche Funktionen dazu bei, dass Nutzer das Gefühl für ihre Nutzungsdauer verlieren. Gerade bei jungen Menschen sei das problematisch, weil der nächste Schritt fast keine Hürde mehr hat: einmal weiterwischen, einmal weitersehen, und es geht einfach weiter.
Die EU-Kommission fordert deshalb unter anderem, dass besonders problematische Funktionen standardmäßig abgeschaltet sind. Außerdem brauche es wirksamere Hinweise auf Pausen sowie Empfehlungssysteme, die nicht so stark auf maximale Interaktion getrimmt sind.
Meta weist die Vorwürfe zurück
Meta verweist darauf, in den vergangenen Jahren etliche Schutzmaßnahmen für Jugendliche eingeführt zu haben. Dazu gehören Teen Accounts, elterliche Kontrollfunktionen, Einschränkungen in der Nacht und tägliche Zeitlimits für die Bildschirmzeit.
Der EU-Kommission reicht das bisher nicht. Nach Einschätzung der Behörde lassen sich solche Zeitmanagement-Tools oft leicht wegklicken oder zeigen im Alltag nur begrenzte Wirkung.
Auch die elterlichen Kontrolloptionen sind aus Sicht der Kommission ein Problem. Teilweise seien sie zu technisch aufgebaut und für viele Familien nicht ohne Weiteres nutzbar.
Teil eines größeren Vorgehens
Der Fall steht nicht für sich allein. Er ist Teil eines breiteren Vorgehens gegen Plattformdesign, das als schädlich eingestuft wird. Parallel dazu laufen weitere Prüfungen zum Kinderschutz im Netz.
Auch in den USA steht Meta gemeinsam mit anderen Tech-Konzernen unter Druck. Dort laufen Klagen, in denen soziale Netzwerke für Suchtmechanismen und gesundheitliche Schäden bei jungen Menschen verantwortlich gemacht werden. Damit könnte das Verfahren zu einem Testfall dafür werden, wie weit Behörden künftig in das Grunddesign großer Plattformen eingreifen dürfen.
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