Deutsche Telekom rückt jährlich 1 Millionen IP-Adressen heraus

Nachdem das Berliner Unternehmen Posteo heute morgen Deutschlands ersten Transparenzbericht veröffentlicht hat, folgte die Deutsche Telekom heute Nachmittag mit einem eigenen Bericht.

Die Deutsche Telekom macht in der Pressemitteilung zum Transparenzbericht deutlich, dass man “streng auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes” achte. Die Telekom reagiert eigenen Angaben nur dann auf Behördenanfragen, wenn “die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind”, so der Transparenzbericht. Nach einem Vier-Augen-Prinzip seien zudem immer zwei Mitarbeiter in Überwachungsmaßnahmen involviert, um sich gegenseitig zu kontrollieren.

50.000 überwachte Anschlüsse

Im Jahr 2013 überwachten deutsche Behörden 49.796 Telekom-Anschlüsse ohne, dass die Nutzer davon erfuhren. Rechtlich gestattet ist dies immer dann, wenn es einen begründeten Verdacht darauf gibt, dass der Anschlusskunde Täter oder Teilnehmer einer schweren Katalogstraftat ist. Zu diesen Straftaten gehören neben Raub und Erpressung auch Mord und Totschlag.

Neben der Anschlussüberwachung haben Behörden im Jahr 2013 436.331 Verkehrsdatensätze angefordert. Diese dienen der Ermittlung des Aufenthaltes von Nutzern und werden angefragt, wenn “bestimmte Tatsachen den Verdacht rechtfertigen, dass sich der Betroffene als Täter oder Teilnehmer einer in § 100a StPO bezeichneten Straftat strafbar gemacht hat.”

Auch Teilnehmerbestandsdaten fragten Behörden an. Diese dürfen Behörden bereits bei Ordnungswidrigkeiten bei Telekommunikationsunternehmen wie der Deutschen Telekom anfragen. Trotz der leichteren Begründung der Teilnehmerbestandsdaten fragten Behörden 2013 lediglich 28.162 solcher Datensätze an.

Fast eine Millionen IP-Adressen pro Jahr

Die beachtlichste Zahl brachten 2013 allerdings Abmahnanwälte zustande. Insgesamt 946.641 IP-Adressen wurden im “Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (…) beauskunftet.”

Keine Auskunft für Auslandsbehörden

Auskunftsanfragen von ausländischen Behörden beantwortet die Deutsche Telekom dem Transparenzbericht nach nicht. Anfragen müssen demnach immer von einer zuständigen inländischen Stelle an die Telekom gerichtet werden.

Was bedeutet die Auskunft für mich als Nutzer?

Der Transparenzbericht der Deutschen Telekom zeigt, wie bereits der Bericht von Posteo, dass man sich als Nutzer in Deutschland relativ sicher sein kann vor einer Massenüberwachung durch deutsche Behörden. Erst wenn es einen konkreten Verdacht für schwere Straftaten gibt, dürfen Ermittlungsbehörden die Aktivitäten von Nutzern anfragen. Erschreckend ist allerdings die hohe Zahl der abgefragten IP-Adressen pro Jahr, welche Anwälte nutzen um Internetnutzer wie im Fall von Redtube wegen Urheberrechtsverletzungen abzumahnen.

Transparenzbericht: Staatsschutz erpresst Berliner E-Mail-Anbieter Posteo [UPDATE]

Der Berliner Anbieter von verschlüsselten E-Mail-Dienstleistungen, Posteo, hat heute Deutschlands ersten Transparenzbericht veröffentlicht. Obwohl Posteo zu den kleineren Online-Unternehmen zählt, zeigt der Bericht interessante Informationen über die Arbeit von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten auf. Nutzer müssen sich dem Bericht nach keine Sorgen um Geheimdienste machen.

UPDATE: Als Reaktion auf den Posteo-Transparenzbericht veröffentlichte auch die Deutsche Telekom einen eigenen Bericht.

70 Prozent der Behördenanfragen sind inkorrekt

Wie es in dem Transparenzbericht heißt, erhielt Posteo im Jahr 2013 insgesamt sieben Anfragen von Ermittlungsbehörden. Die Anfragen dabei stammten alle von Strafverfolgungsbehörden, keine Anfrage wurde von Nachrichtendiensten wie dem BND gestellt. Überraschend war, die Qualität der Anfragen: So wurden von den sieben Anfragen laut Posteo nur zwei Anfragen formal korrekt gestellt.

In vielen Fällen versuchten die Behörden Daten abzufragen, die “ohne richterlichen Beschluss gar nicht hätten abgefragt werden dürfen”, so Posteo-Inhaber Patrik Löhr.

Eine Anfrage zur laufenden Überwachung

In einem Fall beantragten die Ermittlungsbehörden die Beschlagnahmung eines E-Mail-Postfachs und eine laufende Überwachung (TKÜ) des Postfachs. Ein Ersuchen, dem Posteo nachkommen musste.

Staatsschutz versuchte Posteo zu erpressen

Insgesamt zeigt der Transparenzbericht, dass Nutzer in Deutschland in aller Regel nicht viel zu befürchten haben. Viele Anfragen waren einfache Anfragen zu Bestandsdaten. In einem Fall versuchte der Staatsschutz das Unternehmen allerdings zu erpressen.

So versuchten Beamte des Staatsschutzes im Juli 2013 Posteo zu einer Kooperation zu nötigen. Der E-Mail-Anbieter sollte für die Behörde dokumentieren, mit welchen IP-Adressen Kunden auf E-Mail-Adressen zugreifen. Posteo beschreibt dieses Verfahren ähnlich einer Vorratsdatenspeicherung und widersprach dem Ersuch, auch nachdem die Behörden mit einer Durchsuchung und Beschlagnahmung von Geschäftsunterlagen gedroht hatten, für welche die Behörde keinen Beschluss hatte. Posteo stellte im Anschluss Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen alle beteiligten Beamten.

Pionierarbeit mit umfangreichen Hintergrundinformationen

Posteo leistet mit dem Transparenzbericht Pionierarbeit in Deutschland und hofft, dass auch andere Unternehmen Folge leisten. So erklärte auch die Bundesregierung auf Anfrage von Bundesminister Dr. Hans-Christian Ströbele, dass Transparenzberichte erlaubt und möglich sind.

Auf den Seiten des Transparenzberichtes von Posteo beantwortet das Berliner Unternehmen auch eine Reihe von Hintergrundfragen zum Thema Behördenanfragen und Telekommunikationsüberwachung.

Was bedeutet die Auskunft für mich als Nutzer?

Der Transparenzbericht Posteo zeigt, dass man sich als Nutzer in Deutschland relativ sicher sein kann vor einer Massenüberwachung durch deutsche Behörden. Erst wenn es einen konkreten Verdacht für schwere Straftaten gibt, dürfen Ermittlungsbehörden die Aktivitäten von Nutzern anfragen.

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