Urteil gegen WhatsApp: Berliner Landgericht zwingt die Messenger-App zu deutschen Vertragsbedingungen

Das Landgericht Berlin hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzvb) gegen WhatsApp entschieden. Laut des noch nicht rechtskräftigen Urteils darf der Messenger in Deutschland keine englischsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden. Dem Unternehmen droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft für den Chief Executive Officer, Jan Koum persönlich.

Nur englischsprachige Geschäftsbedingungen

WhatsApp bietet zwar eine Internetseite in deutscher Sprache an, der Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt aber zu den englischen Terms of Service. Für deutsche Verbraucher sei dies zum Verständnis der Vertragsbedingungen nicht ausreichend und daher nicht zumutbar, entschied das Gericht nach Klage des vzbv. Im Gegensatz zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweisen bewirbt WhatsApp seinen Dienst auf Deutsch und stellt auch einen deutschen Vertrag zur Verfügung.

Impressum nur unzureichend

Weiterer Klagepunkt des vzbv war das Impressum der deutschen Internetseite von WhatsApp. In den unvollständigen Angaben fehlt eine Postanschrift, als Kontakt-Möglichkeit ist lediglich eine E-Mail-Adresse angegeben. WhatsApp gibt weder einen Vertragsberechtigten noch ein Register des Unternehmens an. Das Urteil gibt auch diesem Klagepunkt statt und befindet die Anbieterangaben für unzureichend.

Versäumnisurteil mit zweiwöchiger Frist

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig. WhatsApp hatte die Annahme der Klageschrift verweigert und keinen Vertreter zur Verhandlung geschickt. Ab Zustellung hat das Unternehmen zwei Wochen Zeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen, danach wird der Richterspruch rechtskräftig. Das bedeutet den Zwang zu einem vollständigen Impressum und deutschen Vertragsbedingungen. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Diese wären laut Urteil am Chief Executive Officer zu vollstrecken und das ist niemand anderes als WhatsApp-Chef Jan Koum persönlich.

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Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Online-Banking mit mTan-Verfahren: Verbraucherschützer und das BKA warnen vor Schadsoftware

Sicherheitsexperten und Verbraucherschützer warnen vor Schadsoftware, welche die Sicherheit des Online-Bankings mit mobilen TANs gefährdet. Kriminelle nutzen Apps, um an die per SMS verschickten Einmalpasswörter zu gelangen. Die Schadsoftware wird mit Phishing-E-Mails verbreitet, die teilweise speziell auf bestimmte Kunden zugeschnitten sind.

Cyberkriminalität mit Phishing-E-Mails und Trojanern

Betrüger setzen vermehrt Apps mit Schadsoftware ein, um für das Online-Banking verwendete Smartphones und Computer auszuspähen. Christian Funk von Kaspersky Lab sprach mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel über die gestiegene Bedrohung. Im ersten Quartal 2014 habe sich die Zahl der Angriffe mit dem häufig benutzten Trojaner Faketoken im Vergleich versechsfacht, sagte er.

Der Bankenexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Frank-Christian-Pauli, verweist auf die gesteigerte Sicherheit eines TAN-Generators: Anstatt sich eine Transaktionsnummer auf das Smartphone schicken zu lassen, sollen Verbraucher die Sicherheitscodes mithilfe eines Gerätes und ihrer EC-Karte berechnen. Das Bundeskriminalamt (BKA) schließt aber auch hier die Möglichkeit des Angriffs und des Auspionierens nicht aus.

Wie können sich Anwender vor Betrug beim Online-Banking schützen?

Von der Installation von Anwendungen aus verdächtigen Quellen ist dringend abzuraten, sowohl auf dem Desktop-Rechner als auch auf dem Smartphone oder Tablet. Die Angreifer versuchen über präparierte Internetseiten die Nutzer zur Installation der Software zu bewegen, außerdem ist die Schadsoftware in sogenannten Phishing-E-Mails enthalten. Laut Heiko Löhr, dem Referatsleiter Cyberkriminalität beim BKA, werden diese Schreiben immer professioneller. Statt Massen-Mails setzten Cyberkriminelle spezielle E-Mails ein, die auf bestimmte Banken oder Kunden zugeschnitten sind. Es ist deshalb ratsam, die Echtheit eines Schreibens zu überprüfen und im Zweifelsfall enthaltene Links nicht zu öffnen. Bei Sicherheitsfragen setzt sich keine Bank per E-Mail mit betroffenen Kunden in Verbindung.

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Quelle: Der Spiegel

Amerikanische Verbraucherschützer wollen Übernahme von WhatsApp durch Facebook blockieren

Verbraucherschutz-Organisationen in den USA haben bei der Kartellbehörde Beschwerde gegen den Kauf von WhatsApp durch Facebook eingereicht. WhatsApp hat seinen Nutzern mehrmals zugesichert, keine persönlichen Daten weiterzugeben. Bis geklärt ist, ob Daten von WhatsApp zu Facebook fließen, wollen Verbraucherschützer die Übernahme blockieren.

Amerikanische Verbraucherschützer reichen Beschwerde bei der Kartellaufsicht ein

Die Organisationen Electronic Privacy Information Center (EPIC) und Center of Digital Democracy (CDD) haben von der amerikanischen Regulierungsbehörde einen einstweiligen Stopp des WhatsApp-Deals gefordert. Die Beschwerde an die Federal Trade Commission (FTC) zählt Aussagen von WhatsApp auf, in denen das Unternehmen die Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte ausschließt. Genau dieses Versprechen, dass sich für WhatsApp-Anwender “nichts ändern” werde, sehen die Verbraucherschützer aber in Gefahr oder sogar gebrochen.

Weitergabe von WhatsApp-Daten an Facebook?

Die Organisationen argumentieren, dass WhatsApp nach der Übernahme keinen Einfluss mehr hat und Facebook über die Nutzerdaten des Messengers verfügen kann. Zusätzlich sehen sie den Deal als mögliche Verletzung von Facebooks eigenen Bestimmungen zur Privatsphäre. Demnach verpflichtet sich das soziale Netzwerk, seine Nutzer über Änderungen zu informieren und wenn nötig Zustimmung einzuholen. Ein Kauf von WhatsApp durch Facebook war für Nutzer nicht vorherzusehen. Bislang haben beide Unternehmen noch keine Änderung ihrer Bestimmungen in Bezug auf den Deal bekannt gegeben.

Irreführende Geschäftspraktiken

Die Organisationen EPIC und CDD fordern von der Regulierungsbehörde eine Untersuchung. Dadurch soll erst der zukünftige Verbleib von Nutzerdaten geklärt werden. Bis die Zusammenarbeit und ein eventueller Datenabgleich der beiden Plattformen geklärt ist, soll die Kartellbehörde die Übernahme stoppen. Sollten von WhatsApp bereits Daten zu Facebook geflossen sein, könnte ein Verstoß gegen das Verbot irreführender Geschäftspraktiken vorliegen.

Unabhängig von jeglichen Versprechen kann WhatsApp die eigenen Nutzungsbestimmungen im Hinblick auf die Weitergabe von Nutzerinformationen ändern.

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Quelle: Ars Technica